Eine Farbmarke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das ausschließlich aus einer bestimmten Farbe oder Farbkombination besteht, die für eine Marke oder ein Unternehmen steht. Im Gegensatz zu Wort- oder Bildmarken basiert der Schutz hier nicht auf einer grafischen Form oder einem Schriftzug, sondern auf der farblichen Gestaltung allein 1).
Beispiele für bekannte Farbmarken sind:
Der Schutz einer Farbmarke setzt voraus, dass die Farbe im Markt eine herkunftshinweisende Funktion erfüllt und sich im Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher als Marke durchgesetzt hat. Reine Farben ohne diese Verbindung zum Unternehmen sind in der Regel nicht schutzfähig, da Farben gemeinfrei sind und im Wettbewerb grundsätzlich allen zur Verfügung stehen müssen.
Verwandte Begriffe sind Wortmarke, Bildmarke, Formmarke und Klangmarke. Während diese sich auf sprachliche, grafische, räumliche oder akustische Merkmale beziehen, schützt die Farbmarke ein visuelles Farberlebnis ohne zusätzliche grafische Elemente.
Farbmarken sind besonders in der Produktverpackung, der Werbung und dem Corporate Design von Bedeutung, da sie zur visuellen Differenzierung und Wiedererkennung einer Marke beitragen können.