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Laborordnung & Sicherheitsregeln

Alle Labore des Fachbereichs ETI, die dem Bereich der Informatik zugeordnet sind haben eine gemeinsame Laborordnung. Diese steht auf der Webseite der FH Münster hier zum Download bereit und liegt mit den Sicherheits- und Verhaltensregeln im Labor zur Einsicht aus.1)

Die Ordnung gilt sowohl für die Räume selbst als auch für die dort vorhandenen IT-Einrichtungen wie Rechner, Peripherie, Datenleitungen und Übertragungstechnik.

Kernpunkt ist: Die Nutzung ist nur mit Erlaubnis zulässig. Nutzungsberechtigt sind Beschäftigte des Fachbereichs, Studierende des Fachbereichs, in bestimmten Lehrveranstaltungen auch Studierende anderer Fachbereiche sowie im Einzelfall weitere Personen auf begründeten Antrag. Mit dem Antrag wird die Ordnung anerkannt; bei Wegfall der Voraussetzungen erlischt die Nutzungserlaubnis wieder, und Zugänge sowie Dateien können gesperrt bzw. gelöscht werden.

Für den Betrieb sind die jeweiligen Professorinnen, Professoren und Mitarbeitenden der Labore verantwortlich. Sie verwalten Ressourcen, Zugänge und Technik und dürfen Daten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, technisch bedingt speichern. Eine Prüfung solcher Daten ist nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Verstöße vorgesehen; außerdem dürfen Daten zur Beweissicherung oder Sicherungskopie verarbeitet werden.

Die Nutzungsregeln verlangen eine sachgerechte, verantwortungsvolle und rücksichtsvolle Nutzung. Es sind insbesondere Datenschutz- und Urheberrechtsvorgaben einzuhalten. Ressourcen sollen sparsam genutzt werden; unnötige Rechnerbelegung, unnötige Netzlast und vermeidbare Druck- oder Übertragungskosten sind untersagt. Passwörter müssen geschützt werden, Konfigurationsänderungen oder das Anschließen portabler Geräte ans Netz sind nur mit Erlaubnis zulässig, und Störungen oder Schäden müssen sofort gemeldet werden. Ergonomische Anpassungen von Bildschirm und Stuhl sind ausdrücklich erlaubt.

Verboten sind unter anderem rassistische, gewaltverherrlichende, sexistische, pornografische, volksverhetzende oder beleidigende Inhalte. Ebenfalls untersagt sind Passwortweitergabe, das längere Blockieren von Rechnern bei Pausen über 15 Minuten, Rauchen, Essen und Trinken im Labor, Belästigungen anderer, die Kontrolle anderer Nutzer, das unbefugte Erheben personenbezogener Daten, eigenmächtige Hard- oder Softwareänderungen, nicht erlaubte Softwareinstallationen, unzulässiges Kopieren nicht freier Software und das Betätigen von Sicherungen. Bei Verstößen kann die Nutzung zeitweise untersagt werden; zusätzlich bleiben Schadensersatz und strafrechtliche Schritte vorbehalten. Zur Haftung steht in der Ordnung, dass die Betreiber nicht für Schäden aus Datenverlust, Netzausfall oder Rechenfehlern haften. Umgekehrt haftet jeder Benutzer gegenüber der FH Münster für schuldhaft verursachte Schäden. Die Ordnung kann außerdem durch Aushänge in den Laboren ergänzt werden. Inkrafttreten ist der 01.05.2024.

Zum Notfallverhalten legt die Ordnung fest: Personenschutz geht vor Sachschutz, Ruhe bewahren, gefährdete Personen warnen, bei Bedarf 112 anrufen, bei Feuer den Druckknopfmelder betätigen, nur gefahrlos mit Feuerlöschern löschen, den Gefahrenbereich verlassen, den Sammelpunkt aufsuchen, Fenster und Türen geschlossen halten und keine Aufzüge benutzen.

Verhaltensweise bei Amok ⇒ PDF

Lab Rules

Die folgenden Regeln gelten für die tägliche Arbeit im Creative Technologies Lab. Sie dienen der Sicherheit, Ordnung und dem respektvollen Umgang miteinander. Diese Regeln sind Grundlage für die Nutzung des Creative Technologies Lab. Verstöße können zum Entzug der Zugangsberechtigung führen.

1. Zusammenarbeit & Verhalten

2. Ordnung & Verantwortung

3. Sicherheit

4. Gerätenutzung

Defibrillatoren und Sammelplätze Campus Steinfurt

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Meldeblock Erste Hilfe Leistungen

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1)
PDF-Vorlage zum Unterzeichnen durch Mitarbeiter*innen und Studierende: PDF