Creative Technologies Lab | dokuWiki

Repository of academic adventures, experimental technology, accidental brilliance, and collaborative nerdery.

User Tools

Site Tools


extras:wissikon:project-management:hoas

Differences

This shows you the differences between two versions of the page.

Link to this comparison view

Both sides previous revisionPrevious revision
extras:wissikon:project-management:hoas [2025/11/05 07:58] Felix Hardmood Beckextras:wissikon:project-management:hoas [2025/11/05 07:59] (current) – old revision restored (2025/11/05 07:47) Felix Hardmood Beck
Line 1: Line 1:
-====== HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ======+===== Honorarordnung für Ausstellungsgestalter (HOAS) ===== 
  
-Die //HOAI// ist die in Deutschland verankerte Verordnung zur Regelung der Vergütung von Architekten- und IngenieurleistungenSie dient als rechtliche Grundlage zur Berechnung von Planungs- und Überwachungsleistungen in Bauprozessen. Die Struktur orientiert sich an technischen Anforderungen, Leistungsumfängen und anrechenbaren Baukosten. Im Gegensatz zur [[hoas|Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS)]] stehen bei der HOAI klassische Planungsgewerke im Vordergrund, nicht die narrativen und szenografischen Leistungen der Ausstellungsgestaltung.+Die Gestaltung von Ausstellungen vereint Architektur, Szenografie, Mediengestaltung und InhalteEine spezifische Honorarordnung schafft Transparenz für Auftraggeber und Planungssicherheit für Gestaltende. Im Unterschied zur [[hoai|HOAI]] erfolgt die Vergütung primär nach Gestaltungskompetenz und kuratorischer Verantwortung statt klassischer Ingenieurleistungen. Zentrale Parameter sind Komplexität, Umfang der Medien sowie Umfang der inhaltlichen Entwicklung.
  
-Die HOAI ist insbesondere relevant bei: +Das Buch //HOAS Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung// (Kleemann, Stefan, avedition, HerausgeberVerA Verband der Ausstellungsgestalter in Deutschland e.V., 2019) dient als Branchenorientierung für Leistungsbilder und Honorarkategorien. Es wird primär bei der Arbeit mit Ausstellungen, Museen, Gedenkstätten, Wissenschaftszentren und im Bereich der Corporate Exhibitions herangezogen. Die Nutzung erfolgt als Orientierungsrahmen im Vergabeverfahren oder in Direktbeauftragungen.
-  * Bauplanung und Bauüberwachung +
-  * Technischer Gebäudeausrüstung +
-  * Tragwerksplanung +
-  * Freianlagenplanung+
  
-Sie strukturiert Leistungen in eindeutig definierte Phasen und weist diesen Honoraranteile zu. Grundlage der Honorarberechnung sind Leistungsbilder, Honorarzonen und anrechenbare Kosten. Für öffentliche Vergaben ist die HOAI häufig bindend, für privatwirtschaftliche Projekte dient sie als etablierter Orientierungsrahmen.+===== Leistungsphasen Ausstellungsgestaltung =====
  
-===== Leistungsphasen nach HOAI (Übersicht) =====+Die **Konzeptentwicklung** bildet den strategischen Auftakt eines Ausstellungsprojekts. In dieser Phase werden Sammlungsschwerpunkte, narratives Potenzial und Zielgruppen analysiert, um ein schlüssiges kuratorisches Leitmotiv zu formulieren. Es entstehen erste räumliche Szenarien, Themencluster sowie ein übergreifendes Besucherführungskonzept. Das Ergebnis dient als Entscheidungsgrundlage für Umfang, Budget und inhaltliche Prioritätensetzung. Beispiel: Entwicklung einer Leitidee und eines Raumprogramms für ein Naturkundemuseum.
  
-Die HOAI gliedert Planungsprozesse in neun Leistungsphasen (LPH 1–9)wodurch LeistungsumfangVerantwortlichkeiten und Vergütungsanteile klar definiert werden.+Die Phase **EntwurfVorentwurfEntwurfsplanung** konkretisiert die zuvor definierten Leitideen in räumlich erfahrbare Lösungen. Szenografische Gestaltungen, Raumsequenzen und zentrale Medienexponate werden modellhaft ausgearbeitet. Storyboards und erste interaktive Szenarien machen das Vermittlungskonzept sichtbar. 3D-Visualisierungen und Moodboards dienen zur Evaluierung von Atmosphäre und visueller Sprache. Beispiel: Erste 3D-Modelle, Moodboards und ein Medienzonenplan.
  
-==== LPH 1 – Grundlagenermittlung ==== +Die technische und gestalterische Durcharbeitung erfolgt in der **Detailplanung/Ausführungsplanung**. MaterialienOberflächen, Beleuchtung und Montagekonzepte werden festgelegtFür mediale und interaktive Stationen entstehen Lastenheftetechnische Pläne und definierte Interaktionslogiken. Die Planungsunterlagen stellen eine verlässliche Grundlage für präzise Angebote und die spätere Fertigung dar. Beispiel: Detailzeichnung einer interaktiven Station mit Hardware-Spezifikation.
-Klärung der AufgabenstellungRahmenbedingungen und ZieldefinitionenErmittlung funktionalertechnischer und wirtschaftlicher Anforderungen.+
  
-==== LPH 2 – Vorplanung ==== +**UmsetzungsvorbereitungAusschreibung**: Leistungsverzeichnisse werden erstelltKosten konkretisiert und die beteiligten Gewerke abgestimmtDie Ausschreibungsunterlagen ermöglichen eine rechtssichere und vergleichbare Vergabe. Kooperationspunkte mit Medientechnik, Grafik und Sicherheit werden strukturiert. Beispiel: LV für Vitrinenbau und medientechnische Installation.
-Erarbeitung von PlanungskonzeptenVariantenvergleicherste KostenschätzungEntscheidungsgrundlage für weitergehende Planung.+
  
-==== LPH 3 – Entwurfsplanung ==== 
-Durcharbeitung der Planung mit zeichnerischer Darstellung, Integration fachlicher Belange, Kostenberechnung. 
  
-==== LPH 4 – Genehmigungsplanung ==== +**Realisierung, Bauleitung, Qualitätskontrolle**: Die bauliche und medientechnische Umsetzung erfolgt vor OrtWerkstätten, Szenenbau und Systemintegratoren werden koordiniert. Funktionstests und Abnahmen werden geplant und durchgeführt. Abweichungen vom Plan werden dokumentiert und geklärt. Beispiel: Baustellenkoordination und Testbetrieb multimedialer Installationen.
-Erstellung der Unterlagen für Bauanträge oder andere GenehmigungenAbstimmung mit Behörden.+
  
-==== LPH 5 – Ausführungsplanung ==== +**Dokumentation, Inbetriebnahme, Übergabe**: Bestandspläne, Konfigurationsdaten und Medienhandbücher werden bereitgestelltVerantwortlichkeiten für Pflege, Rechte und technische Wartung werden festgelegt. Die Übergabe stellt sicher, dass Ausstellung und Mediensysteme langfristig betreibbar bleiben. Beispiel: Übergabe eines Maintenance-Manuals für Touch-Exponate.
-Technische Detailplanung mit vollständiger DurcharbeitungGrundlage für Ausführung ohne weitere Interpretation.+
  
-==== LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe ==== 
-Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Mengenermittlung, Ausschreibungsunterlagen. 
  
-==== LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe ==== +===== Honorarstruktur =====
-Prüfung von Angeboten, Vergabevorschläge, Mitwirkung bei Vertragsabschlüssen.+
  
-==== LPH 8 – Objektüberwachung ==== +Die Honorierung in der Ausstellungsgestaltung basiert üblicherweise auf einer Kombination mehrerer Modelle. Pauschalen werden entlang definierter Leistungsphasen vereinbart. Häufig entfällt ein Anteil von etwa <color /#ffc90e>20 % auf die Konzeptentwicklung30 % auf den Entwurf, 25 % auf die Detailplanung und 25 % auf die Realisierungsbegleitung</color>. Ergänzend werden Tagessätze für Leistungen eingesetztdie außerhalb des vereinbarten Umfangs liegenwie etwa zusätzliche Content-Module oder iterative Medienentwicklung.
-BauleitungTermin- und QualitätskontrolleKostenmanagementAbnahmen.+
  
-==== LPH 9 – Objektbetreuung ==== +Parallel dazu finden prozentuale Honorarmodelle Anwendungdie sich an den Gesamtkosten der Ausstellung orientieren. Für kleinere Ausstellungen unter 200 m² liegen verbreitete Orientierungswerte zwischen 8 % und 14 % der Projektkosten. Bei großen Dauerausstellungen ab etwa 1 000 m² reduziert sich dieser Anteil auf etwa 5 % bis 10 %, da Skaleneffekte in Planung und Koordination entstehen. Für leitende Gestaltungsrollen bewegen sich Tagessätze meist in einer Größenordnung von 600 bis 1 200 EUR, abhängig von ErfahrungRegion und Projektanforderung.
-WartungsüberwachungDokumentation der GewährleistungsfristenObjektbewertung.+
  
-===== Honorarberechnung =====+Die Parameter, die Honorarhöhen maßgeblich beeinflussen, sind die technische und gestalterische Komplexität, der Anteil digitaler und interaktiver Medien, der Innovationsgrad im Exponat-Design sowie Anforderungen an Prototyping und sicherheitsrelevante Umsetzungen. Projekte mit hohem Anteil individuell entwickelter Mediensysteme oder tiefgreifenden baulichen Eingriffen zeigen typischerweise höhere Planungsintensität und damit größere Kostenblöcke in den Entwurfs- und Realisierungsphasen.
  
-Die Vergütung nach HOAI orientiert sich an folgenden Parametern: +Diese Orientierungen bilden die Grundlage für die folgende tabellarische Übersicht der branchenüblichen Vergütungsspannen einzelner Gewerke in Ausstellungsprojekten.
-  * anrechenbare Baukosten +
-  * Honorarzone (Schwierigkeitsgrad des Projekts) +
-  * Leistungsumfang je Leistungsphase (Prozentsatz)+
  
-Die gängigen Honorarzonen reichen von I (geringer Planungsaufwandbis V (sehr hoher Planungsaufwand). Die prozentuale Verteilung je Leistungsphase ist vorgegeben und schafft Kalkulierbarkeit für Auftraggeber und Planer.+^ Gewerk / Rolle ^ Typische Vergütung ^ Beispielkontext ^ 
 +| Ausstellungsgestaltung (Lead-Design| 600–1.200 EUR Tagessatz oder 5–12 % der Gesamtkosten | Komplettplanung Szenografie inkl. Medienkonzept | 
 +| Kuratorische Begleitung / Content Lead | 500–900 EUR Tagessatz oder Pauschalen je Inhaltsmodul | Narrative Entwicklung und Abstimmung mit Sammlungsabteilung | 
 +| Grafikdesign 2D (Leitsystem, Typografie| 450–850 EUR Tagessatz oder Pauschalen nach Umfang | Wandgrafiken, Piktogramme, Druckdaten | 
 +| Medienproduktion Animation/Video | 800–1.200 EUR Tagessatz oder 10.000–60.000 EUR pro Exponat | 2–5 Minuten 2D/3D Animation, inkl. Postproduktion | 
 +| UX/UI Interaktive Stationen | 600–1.100 EUR Tagessatz oder 8.000–40.000 EUR pro Station | Touchscreen-Anwendung mit benutzerdefinierten Interfaces | 
 +| Softwareentwicklung Interaktiv | 700–1.200 EUR Tagessatz oder 15.000–80.000 EUR pro Station | Echtzeit-Systeme, Sensorik, Unity/Unreal | 
 +| Hardware Prototyping | 500–950 EUR Tagessatz zzgl. Material | Custom-Interfaces, Elektronik, Mikrocontroller | 
 +| Lichtplanung | 500–1.000 EUR Tagessatz oder 3–7 % Baukosten Licht | Museumsgeeignete Beleuchtung, konservatorische Vorgaben | 
 +| Medientechnik Planung | 600–1.200 EUR Tagessatz oder 5–8 % MTK-Gesamtkosten | Projektoren, Server, Show-Control | 
 +| Medientechnik Installation | 450–950 EUR Tagessatz oder Angebote je Position | Montage, Kalibrierung, Inbetriebnahme | 
 +| Vitrinenbau | 2.500–12.000 EUR pro Vitrine | Sicherheitsglas, Klima, UV-Schutz | 
 +| Tischler-/Szenenbau | 400–800 EUR Tagessatz oder 200–900 EUR pro m² | Möbel, Einbauten, Spezialkonstruktionen | 
 +| Architektur/Bauplanung | 5–9 % Baukosten (nach HOAI-typischer Logik) | Umbauten, Statikrelevanz | 
 +| Projektsteuerung | 600–1.100 EUR Tagessatz | Koordination aller Gewerke, Termincontrolling | 
 +| Qualitätskontrolle / Abnahme | 450–900 EUR Tagessatz | Tests medientechnischer Installationen | 
 +| Dokumentation (Foto/Video) | 500–1.000 EUR Tagessatz | Abschlussdokumentation, Medienstills |
  
-Beispielhafte Verteilung (Gebäudeplanung): 
-  * LPH 1: 2 % 
-  * LPH 2: 7 % 
-  * LPH 3: 15 % 
-  * LPH 4: 3 % 
-  * LPH 5: 25 % 
-  * LPH 6: 10 % 
-  * LPH 7: 4 % 
-  * LPH 8: 31 % 
-  * LPH 9: 3 % 
  
-===== Einordnung im Kontext der Ausstellungsgestaltung =====+===== Zusätzliche Leistungen ===== 
 +Nicht immer in den Grundphasen enthalten: 
 +  * **Content-Entwicklung** (Texte, Videos, Animationen)   
 +  * **UX-Konzeption** für interaktive Medien   
 +  * **Prototyping** und Usability-Tests   
 +  * **Grafik- und Medienadaptionen** für mehrere Sprachen   
 +  * **Nutzungsrechtserweiterungen** für Online-Versionen
  
-Während die HOAI technische Bauplanungsleistungen strukturiert, adressiert die HOAS gestalterische, narrative und medienbezogene Aufgaben in Ausstellungen. Beide Honorarordnungen können in musealen Projekten parallel greifen: +BeispielLizenzkosten für Filme oder 3D-Modelle außerhalb des Museums.
-  * Bauplanung nach HOAI +
-  * Ausstellungsgestaltung nach HOAS+
  
-Dies ist insbesondere relevant bei Umbautentragwerksrelevanten Anpassungen oder technischen Infrastrukturmaßnahmen in Museumsräumen.+===== Rechtliche Aspekte ===== 
 +  * **Vertragsmodelle**: WerkvertragStufenvertrag, Generalplanungsvertrag   
 +  * **Urheberrecht**: Gestaltung als geistige Schöpfung, Schutz räumlicher Szenografie und digitaler Inhalte   
 +  * **Nutzungsrechte**: Klare Vereinbarungen über Dauer, Orte, digitale Ableger   
 +  * **Haftung**: Bauüberwachung vsmedientechnische Funktionsfähigkeit
  
-===== Rechtlicher Rahmen =====+Beispiel: Ausstellungstexte dürfen online nur genutzt werden, wenn Nutzungsrechte ausdrücklich übertragen wurden.
  
-Die HOAI wird auf Grundlage europäischer und nationaler Rechtsprechung fortlaufend angepasst. Teile der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze wurden durch Gerichtsentscheidungen modifiziert. Die Anwendung erfolgt heute oft als „vereinbarte Honorare“ innerhalb eines durch die HOAI definierten Orientierungsrahmens. 
  
-===== Quellen und Verweise ===== 
- 
-  * Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – HOAI-Verordnungen 
-  * Architekten- und Ingenieurkammern der Bundesländer 
-  * [[honorarordnung_ausstellungsgestaltung|Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS)]] 
/var/www/vhosts/ct-lab.info/wiki.ct-lab.info/data/pages/extras/wissikon/project-management/hoas.txt · Last modified: by Felix Hardmood Beck