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In-Institute und An-Institute an der FH Münster
Der Unterschied zwischen einem In-Institut und einem An-Institut liegt vor allem in der rechtlichen und organisatorischen Zugehörigkeit zur Hochschule. Ein In-Institut ist Bestandteil der FH Münster. Ein An-Institut ist dagegen eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die mit der Hochschule verbunden ist. Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Organisationsformen und stellen keine Qualitätsstufen dar.
Das In-Institut
Ein In-Institut ist eine wissenschaftliche Einrichtung innerhalb der Hochschule und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Es unterliegt den geltenden Hochschulstrukturen und Verwaltungsverfahren. Personal wird grundsätzlich über die Hochschule beschäftigt; Verträge und Forschungsprojekte werden rechtlich über die FH abgewickelt.
An der FH Münster bündeln Forschungsinstitute ausgewählte Forschungsfelder. Sie werden von mehreren Professorinnen und Professoren getragen, arbeiten interdisziplinär und stärken das Forschungsprofil der Hochschule. Ein In-Institut kann Kompetenzen aus mehreren Fachbereichen zusammenführen und gegenüber externen Partnern als gemeinsamer Ansprechpartner auftreten.
Die Finanzierung kann sich aus Hochschulmitteln und Drittmitteln zusammensetzen. Aus der Bezeichnung als In-Institut allein lässt sich jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte personelle oder finanzielle Ausstattung ableiten.
Ein Beispiel ist das Institut für Konstruktions- und Funktionsmaterialien (IKFM). Als In-Institut der FH Münster bündelt es das materialwissenschaftliche Know-how aus sieben Fachbereichen.
Das An-Institut
Ein An-Institut ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung außerhalb der Hochschule. Es verfügt über einen eigenen Rechtsträger, beispielsweise eine GmbH oder einen Verein. Trotz dieser Eigenständigkeit ist es wissenschaftlich und häufig auch personell eng mit der Hochschule verbunden. Die institutionelle Verbindung beruht auf einer entsprechenden Anerkennung und vereinbarten Zusammenarbeit.
Ein An-Institut kann selbst Personal beschäftigen, Verträge abschließen und Projekte durchführen. Finanzierung und wirtschaftliche Verantwortung liegen grundsätzlich beim eigenen Rechtsträger. Die Verbindung mit der Hochschule bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die FH für die Finanzierung oder die Verpflichtungen des An-Instituts einsteht.
Ein von der FH Münster beschriebenes Beispiel ist die Use-Lab GmbH. Sie ist ein eigenständiges Unternehmen und zugleich ein An-Institut der Hochschule.
Quellen
Die Darstellung stützt sich auf die Übersicht der Forschungsstrukturen der FH Münster, die Selbstdarstellung des IKFM und den Beitrag der FH Münster über die Use-Lab GmbH. Die allgemeine Einordnung rechtlich selbstständiger An-Institute erläutert außerdem der Bundesbericht Forschung und Innovation 2026.
Stand: Felix Hardmood Beck 2026/11/03 08:28